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An wen kann ich mich wenden?

 

Logopädinnen und Logopäden dürfen nur auf ärztliche Verordnung tätig werden. Wenn Sie glauben, dass Sie oder ein Angehöriger Logopädie benötigen, ist die erste Anlaufstelle immer die Ärztin oder der Arzt.  Folgende medizinische Fachbereiche kommen als Ansprechpartner in Frage:

 

  • Kinderheilkunde
  • Allgemeinmedizin
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Neurologie
  • Pädaudiologie 
  • Phoniatrie
  • Kieferorthopädie
  • Zahnheilkunde 

 

Kommt die Ärztin oder der Arzt nach einer ausführlichen Untersuchung zu dem Schluss, dass eine logopädische Behandlung erforderlich ist, erhalten Sie eine Heilmittelverordnung. Mit dieser können Sie in der Logopädie vorstellig werden.

 

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Logopädie Ihnen weiterhelfen kann, können Sie uns kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 

Oft kann auch das Personal von Einrichtungen (z. B. Kita, Schule, Pflege), das in engem Kontakt mit der betroffenen Person steht, erste grundlegende Auskünfte erteilen.

 

 

Wer bezahlt Logopädie?


Als Heilmittel ist die Logopädie Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.


Für Kinder ist logopädische Therapie kostenlos. Bei Erwachsenen schreibt der Gesetzgeber einen Eigenanteil vor. Darin enthalten sind 10 % der Behandlungskosten und 10 € Rezeptgebühr. Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich, wenn die maximale individuelle Zuzahlung erreicht ist. Ihre Krankenkasse gibt Ihnen hierzu gerne nähere Auskünfte.


Für privat versicherte Personen übernehmen die privaten Krankenkassen die Kosten in unterschiedlichem Umfang. Bitte erkundigen Sie sich vor Beginn einer logopädischen Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung, in welcher Höhe die Behandlungskosten übernommen werden. Über unsere aktuellen Preise geben wir Ihnen gerne Auskunft.

 

 

Sind Hausbesuche möglich?

 

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihr Zuhause nicht verlassen können, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause. Gerade Menschen mit Mobilitätseinschränkungen benötigen oft eine intensivere Betreuung.

 

Wir besitzen langjährige Erfahrung in der Behandlung von Patienten zu Hause und in Pflegeheimen. Zu Beginn schauen wir uns das Geschehen vor Ort an, um gemeinsam Ziele für die logopädische Therapie festzulegen. Auf diese Weise kann eine kontinuierliche und optimale Behandlung sichergestellt werden.

 

Voraussetzung für eine logopädische Behandlung zu Hause ist die ärztliche Verordnung von Logopädie als Hausbesuch. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten. 

 

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